Für Grundstückseigentümer
Baugrundstück gegen Bauleistung.
Sie bringen Ihr Grundstück ein, wir bauen darauf. Statt eines Kaufpreises erhalten Sie neue Wohnungen, die Ihnen Mieteinnahmen bringen und Ihr Vermögen erhalten.
Kurz erklärt
Wohnungen statt Kaufpreis.
Bei „Grundstück gegen Bauleistung" verkaufen Sie Ihr Baugrundstück nicht gegen Geld. Sie bringen es in ein Bauprojekt ein, BLS plant und baut darauf ein Wohngebäude, und Sie erhalten als Gegenleistung Wohnungen in diesem Neubau. Die Wohnungen können Sie langfristig an BLS vermieten, nach und nach verkaufen oder im Bestand halten.
Nicht jeder Eigentümer will oder kann sofort verkaufen: Marktschwankungen, hohe Steuern beim Verkauf und die Frage, wohin mit dem Erlös, sind echte Hürden. Mit „Grundstück gegen Bauleistung" wird aus Ihrem Grundstück dauerhaft nutzbarer Wohnraum, ohne dass Sie selbst bauen, planen oder finanzieren müssen. Wir errichten die Wohnungen für Sie zum Einkaufspreis.
Nach der Fertigstellung
Was Sie mit Ihren Wohnungen machen.
- 01
Langfristig an BLS vermieten
Sie vermieten die Wohnungen an uns und erhalten monatliche Mieteinnahmen, ohne sich selbst um Mieter kümmern zu müssen.
- 02
Nach und nach verkaufen
Sie verkaufen einzelne Wohnungen über mehrere Jahre und verteilen so die Steuerlast. Wichtig: Wer mehr als drei Wohnungen in fünf Jahren verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler gelten. Das vorher mit Ihrem Steuerberater planen.
- 03
Im Bestand halten
Sie behalten neue, barrierearme Wohnungen als Vermögen, etwa für die Altersvorsorge oder die nächste Generation.
Im Vergleich
Verkaufen oder tauschen?
| Punkt | Verkauf gegen Geld | Grundstück gegen Bauleistung |
|---|---|---|
| Gegenleistung | Kaufpreis in Geld | Neue Wohnungen im Gebäude, das auf Ihrem Grundstück entsteht |
| Wann Sie sie erhalten | Nach dem Notartermin, sobald die Fälligkeit eintritt | Nach der Fertigstellung des Gebäudes |
| Laufender Ertrag | Hängt davon ab, wie Sie den Erlös anlegen | Mieteinnahmen, auf Wunsch über eine Vermietung an BLS |
| Grunderwerbsteuer | Ein Erwerb, üblicherweise trägt sie der Käufer | Beim Tausch wird jeder Erwerb besteuert; wer sie trägt, regelt der Vertrag |
| Spekulationsfrist | Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung ist steuerpflichtig | Gilt genauso, denn der Tausch zählt als Veräußerung; für die neuen Wohnungen beginnt eine neue Frist |
| Absicherung | Kaufpreis wird erst fällig, wenn Ihr Eigentum gesichert übergeht | Vormerkung auf Ihre Wohnungen und weitere Sicherheiten bis zur Fertigstellung, vom Notar vereinbart |
Ablauf
In sechs Schritten zu Ihren Wohnungen.
- 01
Eckdaten senden
Lage, Größe und, wenn vorhanden, Bebauungsplan oder Bauvoranfrage. Wir sagen Ihnen kurzfristig, ob Ihr Grundstück grundsätzlich passt.
- 02
Bewertung und Baurecht
Wir bewerten das Grundstück mit unserem Team, der Hausbank und externen Gutachtern und prüfen, was nach Bebauungsplan oder Umgebungsbebauung gebaut werden darf.
- 03
Angebot und Gegenleistung
Sie erhalten ein Angebot, welche Wohnungen Sie für Ihr Grundstück bekommen. Ein eigenes, unabhängiges Gutachten können Sie jederzeit dagegenhalten.
- 04
Notarvertrag
Gegenleistung, Zeitplan und Sicherheiten werden notariell beurkundet. Den Entwurf erhalten Sie vorher in Ruhe zur Prüfung.
- 05
Genehmigung und Bau
Wir planen, beantragen die Baugenehmigung und bauen. Sie müssen sich um Planung, Handwerker und Finanzierung nicht kümmern.
- 06
Übergabe Ihrer Wohnungen
Nach der Fertigstellung werden Ihnen die Wohnungen übergeben und Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Vor dem Vertrag
Erst rechnen, dann bauen.
Jedes Grundstück wird vorab mehrfach bewertet: von unserem Team, der Hausbank und externen Gutachtern. So wissen Sie früh, welche Wohnungen Sie für Ihr Grundstück erhalten.
Gestaltung
Drei Wege, ein Ziel.
Welche Gestaltung zu Ihrem Grundstück passt, klären wir gemeinsam mit Ihnen und dem Notar.
- Grundstück übertragen, Wohnungen zurück: Sie übertragen das Grundstück, BLS baut und teilt das Gebäude in Wohnungseigentum auf. Ihre Wohnungen werden Ihnen übertragen und schon vorab durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert.
- Aufteilen und Anteile behalten: Das Grundstück wird vorab nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt. Sie übertragen nur die Anteile, auf denen die übrigen Wohnungen entstehen, und behalten Ihre eigenen. Das kann Steuern und Risiken senken, ist aber aufwendiger.
- Erbbaurecht statt Übertragung: Sie bleiben Eigentümer und erhalten einen laufenden Erbbauzins. Wir übernehmen kommunales oder privates Bauland in Erbbaupacht ab 3.000 m² Grundstücksgröße bzw. 5.000 bis 10.000 m² Bruttogeschossfläche.
Ankaufsprofil
Diese Grundstücke suchen wir.
- Wohneinheiten je Objekt
- 30+
- Wohnfläche, mindestens
- 1.500m²
- Einwohner am Standort
- 25.000+
- Bauland in Erbbaupacht, ab
- 3.000m²
- Berlin / Brandenburg
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Mecklenburg-Vorpommern
Steuern im Blick
Grunderwerbsteuer beim Tausch.
Beim Tausch wird jeder Grundstückserwerb besteuert: der Erwerb Ihres Grundstücks und Ihr Erwerb der Wohnungen. Bemessungsgrundlage ist jeweils der Wert der Gegenleistung. Wer die Steuer trägt, regelt der Vertrag. Die Sätze in unseren Regionen, Stand Oktober 2026:
- Berlin
- 6,0 %
- Brandenburg
- 6,5 %
- Mecklenburg-Vorpommern
- 6,0 %
- Sachsen
- 5,5 %
- Sachsen-Anhalt
- 5,0 %
Recht & Ratgeber
Häufige Fragen zu Grundstück gegen Bauleistung
Grundlagen
Ablauf und Vertrag
Steuern
Diese Informationen erklären das Modell allgemein (Rechtsstand Oktober 2026) und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Gestaltung im Einzelfall stimmen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater und dem Notar ab. Mehr zum Ankauf von Grundstücken und Bestandsobjekten finden Sie unter Grundstück oder Bestandsobjekt verkaufen.
