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Neubau · Georg-Kurtze-Straße 42/43 · Strausberg

Betreutes Wohnen in Strausbergs Altstadt.

12 barrierearme Wohnungen mit Aufzug, Gemeinschaftsraum und Ansprechpartner von BLS. Vor Baubeginn verkauft BLS nur 6 davon, 5 sind noch frei: zum Selbstbewohnen, für die Eltern oder als Kapitalanlage. Konzipiert für betreutes Wohnen, nutzbar ganz nach Ihrem Plan.

Kaufpreise139.500 € bis 179.500 €Zahlung in Raten nach Baufortschritt · keine Maklerprovision
Wohnungen ansehen

Lieber persönlich? Passt eine Wohnung zu mir? Kurz-Check, dann Termin →

Visualisierung der Georg-Kurtze-Straße. Markiert ist das Stadthaus Nr. 42/43: der niedrigere, rechte weiße Gebäudeteil mit rotem Ziegeldach und Dachfenstern.
Visualisierung · markiert: das Stadthaus Nr. 42/43 · Farbgebung und Details können abweichen
  • 12Wohnungen, 6 davon zum Kauf
  • 27–44 m²Wohnfläche, 1 bis 2 Zimmer
  • Aufzugin alle drei Etagen
  • EH 40geplant, mit QNG-Zertifikat

Für wen

Eine Wohnung, drei Wege.

Selbst einziehen

Das Haus ist zu groß, der Garten zu viel, die Treppe zu steil? Hier wohnen Sie ebenerdig oder mit Aufzug, mit Bäcker, Arzt und Straussee in der Nähe und Ansprechpartner im Haus.

Zum Rundgang →

Für die Eltern kaufen

Ihre Eltern wohnen selbstständig und trotzdem nicht allein. Sie kaufen die Wohnung und vermieten sie zu einem ortsüblichen Mietvertrag an Ihre Eltern, oder die Eltern kaufen selbst.

Familiengespräch vereinbaren →

Als Kapitalanlage

Neubau mit Abschreibung nach § 7b und degressiver AfA, grundsätzlich KfW-förderfähig (geplant EH 40 + QNG). Vermietung an Senioren, auf Wunsch über BLS, oder frei am Markt.

Selbst nachrechnen →

Betreutes Wohnen bei BLS

Selbstständig wohnen, nicht allein.

Betreutes Wohnen heißt bei uns: Sie leben in Ihrer eigenen Wohnung mit eigener Tür. Im Hintergrund ist jemand da, wenn Sie Hilfe brauchen. Pflege gibt es nur, wenn Sie sie wollen, von einem Pflegedienst Ihrer Wahl.

  • Ansprechpartner von BLSFeste Sprechzeiten im Haus und eine Telefonnummer, unter der jemand abnimmt.
  • HausnotrufEin Knopfdruck genügt, rund um die Uhr. Vermittlung über einen anerkannten Notrufdienst.
  • Hilfe, wenn sie gebraucht wirdWir vermitteln Pflegedienst, Haushaltshilfe, Einkaufs- oder Fahrdienst. Den Anbieter wählen Sie selbst.
  • Gemeinschaft im HausGemeinschaftsraum, gemeinsame Nachmittage, Dachterrasse. Mitmachen ist freiwillig.

Ein Angebot, keine Pflicht. Das Haus ist für betreutes Wohnen konzipiert. Ob Sie oder Ihre Mieter den Service nutzen, entscheiden Sie selbst. Die Wohnungen lassen sich auch ganz normal bewohnen oder frei vermieten.

Ansprechpartnerin im Gespräch mit einem Bewohner an der Wohnungstür
Symbolbild

BLS baut seit 2008 Wohnanlagen für Senioren in Berlin-Brandenburg.

  • BLS-Wohnanlage FredersdorfFredersdorf · 2021 · 15 Wohneinheiten
  • BLS-Wohnanlage Strausberg, Haus 2Strausberg, Haus 2 · 2014 · 5 Wohneinheiten
  • BLS-Wohnanlage BerlinBerlin · 2010 · 12 Wohneinheiten

Rundgang

Einmal durchs Haus, Raum für Raum.

Kamerafahrt: vom Straussee über die Altstadt bis in die Wohnung. Visualisierung · Kartengrundlage © OpenStreetMap-Mitwirkende
Ein Stadthaus mitten in der Altstadt
Visualisierung

Station 1 von 8

Ein Stadthaus mitten in der Altstadt

  • Drei Etagen, 12 Wohnungen
  • Eingang schwellenlos, Durchfahrt zum ruhigen Innenhof
  • Vier Stellplätze im Hof
Einmal durchs Haus, als FilmAlle acht Stationen am Stück: Haus, Flur, Wohnen, Schlafen, Bad, Dachgeschoss, Terrasse, Gemeinschaftsraum.

Alle Bilder und Filme sind Visualisierungen und zeigen Einrichtungsbeispiele. Verbindlich sind Baubeschreibung und Kaufvertrag.

Wohnungen & Preise

6 von 12 Wohnungen zu kaufen.

1 davon ist bereits verkauft, 5 noch frei. Die übrigen Wohnungen behält BLS und vermietet sie selbst im betreuten Wohnen. Wählen Sie eine Etage und tippen Sie auf eine Wohnung.

Grundriss Erdgeschoss mit Möblierung
freiverkauftVermietung durch BLSGrundriss aus den Bauantragsplänen, möbliert. Tippen Sie auf eine Wohnung.

Erdgeschoss · 1,5 Zimmer

Wohnung 1

Im Vorverkauf
Grundriss Wohnung 1
Wohnfläche
29,35 m²
Wohnen/Kochen
18,65 m²
Schlafen
4,65 m²
Bad
3,55 m²
Terrasse (zu 25 % angerechnet)
10,00 m²
Kaufpreis154.500 €5.264 € je m² · zzgl. Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer 6,5 %, Notar und Grundbuch ca. 2 %), keine Maklerprovision
Alle 12 Wohnungen im Überblick
WEEtageZimmerWohnflächeFlächeTerrasseKaufpreisPreisStatus
Erdgeschoss1,5 Zimmer29,35 m²10,00 m²154.500 €Im Vorverkauffrei
Erdgeschoss2 Zimmer34,65 m²––Vermietung durch BLSBLS
Erdgeschoss2 Zimmer34,44 m²7,80 m²179.500 €Im Vorverkauffrei
Erdgeschoss2 Zimmer40,75 m²11,80 m²–Vermietung durch BLSBLS
Obergeschoss2 Zimmer38,15 m²9,25 m²–Vermietung durch BLSBLS
Obergeschoss2 Zimmer29,81 m²–verkauftVerkauftverkauft
Obergeschoss2 Zimmer39,46 m²––Vermietung durch BLSBLS
Obergeschoss2 Zimmer27,36 m²–139.500 €Im Vorverkauffrei
Obergeschoss2 Zimmer33,29 m²–169.500 €Im Vorverkauffrei
Dachgeschoss2 Zimmer44,35 m²––Vermietung durch BLSBLS
Dachgeschoss2 Zimmer41,60 m²––Vermietung durch BLSBLS
Dachgeschoss1 Zimmer31,85 m²–154.500 €Im Vorverkauffrei
Einrichtungsbeispiel WE 1 (Illustration, nicht maßstäblich)
Einrichtungsbeispiel WE 4 (Illustration, nicht maßstäblich)
Einrichtungsbeispiel WE 11 (Illustration, nicht maßstäblich)

Zahlung nach Baufortschritt

Sie zahlen, was schon steht.

Nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) zahlen Sie in höchstens sieben Raten, jeweils erst wenn der Bauabschnitt fertig ist. Tippen Sie auf eine Rate.

  • Zahlung erst, wenn gebaut wirdDie erste Rate ist frühestens fällig, wenn Baugenehmigung, Vormerkung im Grundbuch und Lastenfreistellung vorliegen (§ 3 MaBV).
  • 5 % Sicherheit für SieBei der ersten Rate erhalten Sie eine Fertigstellungssicherheit von 5 % des Kaufpreises (§ 650m BGB).
  • Notarieller KaufvertragMit verbindlicher Baubeschreibung und festem Fertigstellungstermin.
  • Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewOBLS ist als Bauträger zugelassen und wird jährlich geprüft.

Für Kapitalanleger

Rechnen statt versprechen.

Keine Renditegarantie, sondern eine Rechnung, deren Annahmen Sie selbst verschieben. Die Voreinstellungen sind bewusst vorsichtig gewählt.

Seniorenwohnen ca. 16–17,50 €, freie Vermietung ca. 14–15,80 € (Neubau Strausberg 2026), jeweils ohne Servicepauschale
mindestens die Kaufnebenkosten empfohlen
bis 150.000 € bei EH40 + QNG (geplant)
tagesaktuell prüfen
inkl. Solidaritätszuschlag

Monatlich, Jahr 1 bis 4 nach Übergabe

+216 €

Überschuss nach Steuern · ab Jahr 5: -64 €

Kaltmiete+470 €
Verwaltung, Rücklage, Mietausfall-93 €
Zinsen-357 €
Tilgung (Ihr Vermögensaufbau)-229 €
Vor Steuern-209 €
Steuereffekt Jahr 1–4+425 €
Gesamtkosten inkl. Nebenkosten
167.633 €
Darlehen gesamt
137.633 €
Abschreibung Jahr 1–4 p. a.
12.559 €
Bruttomietrendite
3,65 %
Seniorenpaar spaziert am Ufer des Straussees
Symbolbild Straussee

Lage

Alles Wichtige zu Fuß.

Die Georg-Kurtze-Straße liegt in der historischen Altstadt von Strausberg, zwischen Marktplatz und Straussee. Einkaufen, Ärzte und Apotheke erreichen Sie ohne Auto.

Lebensmittel (Edeka)
ca. 150 m
Apotheke
ca. 150 m
Marktplatz
ca. 250 m
Straßenbahn 89
ca. 250 m
Straussee
ca. 300 m
S-Bahn S5 Strausberg Stadt
ca. 550 m
Berlin-Alexanderplatz
ca. 55 Min. mit der S5
Krankenhaus Märkisch-Oderland
ca. 1,8 km

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zum Schlüssel.

  1. 1ExposéSie wählen Ihre Wohnung und bekommen das Exposé mit Grundrissen, Ausstattung und Ablauf sofort per E-Mail. Kostenlos und unverbindlich.
  2. 2VorgesprächPasst eine Wohnung zu Ihren Plänen, wählen Sie einen Termin mit Andreas Gebel, telefonisch oder per Video. Auf Wunsch zeigen wir Ihnen das Grundstück in der Altstadt.
  3. 3ReservierungNach dem Gespräch reservieren wir Ihre Wunschwohnung 4 Wochen lang nur für Sie. Dafür hinterlegen Sie 3.000 € Kaution auf dem Anderkonto des Notars, nicht bei uns. Sie erhalten den vollen Betrag in jedem Fall zurück.
  4. 4NotarSie erhalten den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vor dem Termin, damit Sie in Ruhe prüfen können.
  5. 5Bau & RatenSie zahlen nur nach Baufortschritt, in höchstens sieben Raten nach MaBV.
  6. 6EinzugÜbergabe der fertigen Wohnung. Selbst einziehen oder vermieten.

Häufige Fragen

Was Käufer uns fragen.

72 Antworten zu Wohnungen, Kosten, Kauf und Service. Suchen Sie direkt oder wählen Sie ein Thema.

Die Wohnungen

Welche Wohnungen kann ich kaufen, und was kosten sie?

BLS verkauft sechs der zwölf Wohnungen (WE = Wohneinheit, also Wohnung): WE 1 und WE 3 im Erdgeschoss, WE 6, WE 8 und WE 9 im Obergeschoss und WE 12 im Dachgeschoss. Sie haben rund 27 bis 34 m² Wohnfläche und kosten zwischen 139.500 € und 179.500 €. Noch frei sind derzeit WE 1, WE 3, WE 8, WE 9 und WE 12. Den aktuellen Stand mit Grundriss und Preis sehen Sie immer im Abschnitt „Wohnungen & Preise“ auf dieser Seite.

Wie groß sind die Wohnungen, und reicht der Platz für meine Möbel oder für zwei Personen?

Die Kaufwohnungen haben 1 bis 2 Zimmer und rund 27 bis 34 m². Ob das für zwei Personen reicht, hängt davon ab, wie Sie wohnen. Die Schlafzimmer sind 4,65 m² (Schlafnische in WE 1) bis 8,11 m² (WE 8) groß. In WE 12 sind Wohnen und Schlafen ein Raum, die Küche ist ein eigener Raum. Mehr Platz, rund 35 bis 44 m², haben die Wohnungen, die BLS selbst vermietet. Tipp: Messen Sie Ihre wichtigsten Möbel aus und vergleichen Sie die Maße mit den Raumgrößen im Abschnitt „Wohnungen & Preise“ und im Exposé.

Hat meine Wohnung eine Terrasse oder einen Balkon?

Zwei Kaufwohnungen haben eine eigene Terrasse zum ruhigen Hof: WE 1 (10 m²) und WE 3 (7,8 m²) im Erdgeschoss. WE 8, 9 und 12 haben weder Terrasse noch Balkon. Dafür können alle Bewohner die gemeinsame Dachterrasse mit rund 27 m² nutzen, die Sie mit dem Aufzug erreichen. In der Wohnflächenangabe ist die Terrasse, wie nach der Wohnflächenverordnung üblich, zu einem Viertel enthalten. Ob der Weg auf die Terrasse ganz ohne Schwelle gebaut wird, steht in der Baubeschreibung, der verbindlichen Beschreibung von Haus und Ausstattung.

Ist eine Küche dabei?

Ob eine Küche mit Geräten im Kaufpreis enthalten ist, steht verbindlich in der Baubeschreibung, der genauen Beschreibung von Haus und Ausstattung. Die Visualisierungen (am Computer erstellte Bilder) im Rundgang auf dieser Seite zeigen eine Küchenzeile, auf Wunsch mit hoch eingebautem Backofen. Die Baubeschreibung bekommen Sie spätestens mit dem Vertragsentwurf.

Welche Fenster, Böden und Rollläden bekommt die Wohnung?

Geplant sind große Fenster zur Straße oder zum Hof, im Dachgeschoss Dachfenster in der Schräge. In der Wohnung sind Übergänge ohne Schwellen zwischen den Räumen geplant. Bodenbeläge, Rollläden und Sonnenschutz regelt die Baubeschreibung, die Sie spätestens mit dem Vertragsentwurf bekommen.

Gibt es einen Keller oder Abstellraum? Wo stehen Waschmaschine, Fahrrad oder Rollator?

Einen eigenen Abstellraum in der Wohnung sehen die Pläne der Kaufwohnungen nicht vor. Ob es im Haus Kellerabteile oder einen Raum für Fahrräder, Rollatoren und Elektromobile gibt, steht in der Baubeschreibung, der verbindlichen Beschreibung von Haus und Ausstattung. Dort steht auch, wo die Waschmaschine angeschlossen wird. Wenn Sie aus einem Haus umziehen, planen Sie am besten mit deutlich weniger Stauraum.

Liegt meine Wohnung zur Straße oder zum Hof, und wie ruhig ist es?

Das hängt von der Wohnung ab. Das Haus in der Altstadt hat auf der einen Seite die Straße und auf der anderen einen ruhigen Innenhof. Die Terrassen von WE 1 und WE 3 liegen zum Hof. Wohin Ihre Fenster zeigen, sehen Sie im Etagenplan im Abschnitt „Wohnungen & Preise“. Wie gut Wände und Decken Geräusche aus den Nachbarwohnungen dämpfen, steht in der Baubeschreibung.

Kann ich eigene Wünsche einbringen, zum Beispiel bei der Küche?

Beim Kauf vor Baubeginn lassen sich manche Wünsche noch einplanen. Im Rundgang ist zum Beispiel ein hoch eingebauter Backofen als Möglichkeit gezeigt. Ob und bis wann weitere Sonderwünsche möglich sind und was sie kosten, klären wir vor dem Notartermin. Lassen Sie sich jeden Sonderwunsch schriftlich bestätigen, mit Preis und mit der Angabe, ob er den Fertigstellungstermin verschiebt. Ändert ein Sonderwunsch den Kaufvertrag, fragen Sie den Notar, ob dafür ein neuer Notartermin (Beurkundung) nötig ist.

Haus & Ausstattung

Ist das Haus barrierefrei? Komme ich mit Rollator oder Rollstuhl zurecht?

Das Stadthaus ist barrierearm geplant: mit Eingang ohne Schwelle, Aufzug in alle drei Etagen, Fluren ohne Stufen, Übergängen ohne Schwellen in der Wohnung und bodengleicher Dusche. „Barrierearm“ ist aber nicht dasselbe wie „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“ nach der Norm DIN 18040-2. Diese Norm schreibt feste Maße vor, etwa für die Breite der Türen und den Platz zum Wenden. Welche Maße im Stadthaus gelten, steht verbindlich in der Baubeschreibung, der genauen Beschreibung von Haus und Ausstattung. Wenn Sie einen Rollstuhl nutzen oder künftig nutzen könnten, prüfen Sie Türbreiten und Bewegungsflächen bitte anhand der Baubeschreibung, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

Komme ich ohne Stufen bis in meine Wohnung, und was ist, wenn der Aufzug ausfällt?

Ja, so ist es geplant: Eingang ohne Schwelle und ein Aufzug vom Erdgeschoss bis ins Dachgeschoss. WE 1 und WE 3 im Erdgeschoss erreichen Sie ganz ohne Aufzug. Fällt der Aufzug aus, bleibt im Ober- und Dachgeschoss bis zur Reparatur nur die Treppe. Den Störungsdienst beauftragt die Hausverwaltung, und jeder Aufzug muss in der Kabine einen Notruf haben und regelmäßig geprüft werden. Wie groß die Kabine ist, etwa für einen Rollstuhl oder eine Krankentrage, steht in der Baubeschreibung.

Wie ist das Bad ausgestattet?

Geplant ist in jedem Bad eine bodengleiche Dusche, also ohne Stufe und ohne Wanne. Halte- und Stützgriffe lassen sich später anbringen. Die Bäder sind rund 3,5 bis 3,9 m² groß. Ob die Badtür nach außen aufgeht und sich im Notfall von außen öffnen lässt, steht in der Baubeschreibung.

Bekomme ich einen Parkplatz?

Nicht jede Wohnung bekommt einen: Im Innenhof entstehen vier Stellplätze für zwölf Wohnungen. Ein Stellplatz gehört also nicht automatisch zur Wohnung. Ob und zu welchem Preis Sie einen Stellplatz dazukaufen können, klären wir im Vorgespräch. Ob man dort ein E-Auto laden kann, steht in der Baubeschreibung. Viele Wege gehen auch ohne Auto: Die Straßenbahn 89 hält ca. 250 m entfernt, die S-Bahn S5 ca. 550 m.

Wie wird geheizt, und mit welchen Energiekosten muss ich rechnen?

Geplant ist ein Effizienzhaus 40 mit Wärmepumpe und einer Solaranlage für Strom (Photovoltaik). Ein Effizienzhaus 40 darf höchstens 40 % der Energie brauchen, die ein vergleichbarer Neubau nach dem gesetzlichen Mindeststandard brauchen dürfte. Außerdem soll das Haus das QNG-Siegel bekommen, ein staatliches Siegel für nachhaltiges Bauen. Verlässliche Heizkosten können wir noch nicht nennen, weil es für das geplante Haus noch keinen Energieausweis gibt. Wie die Wärme in die Räume kommt und ob der Solarstrom auch den Wohnungen zugutekommt oder nur Aufzug und Flurlicht, steht in der Baubeschreibung.

Wer darf den Gemeinschaftsraum und die Dachterrasse nutzen?

Gedacht sind beide für alle, die im Haus wohnen. Sie sollen allen Eigentümern gemeinsam gehören (Gemeinschaftseigentum), und verbindlich regelt das die Teilungserklärung, also das Regelwerk für alle Eigentümer im Haus. Der Gemeinschaftsraum (rund 18 m²) liegt im Erdgeschoss und ist für Kaffeerunde, Spielenachmittag oder Besuch gedacht, die Dachterrasse (rund 27 m²) erreichen Sie mit dem Aufzug. Mitmachen ist freiwillig, und die Kosten für Reinigung und Unterhalt teilen sich die Eigentümer über das Hausgeld, den monatlichen Beitrag für das Haus. Ob Sie den Raum auch für eine Familienfeier reservieren können, regelt die Hausordnung.

Wer kümmert sich um das Haus, zum Beispiel Hausmeister, Reinigung und Winterdienst?

Das organisiert eine Hausverwaltung im Auftrag aller Eigentümer, bezahlt aus dem Hausgeld, dem monatlichen Beitrag für das Haus. Wer Verwalter wird, sagen wir Ihnen vor dem Notartermin. Der erste Verwalter darf nach dem Gesetz höchstens für drei Jahre eingesetzt werden, danach entscheiden die Eigentümer gemeinsam. Die Eigentümer können den Verwalter außerdem jederzeit mit Mehrheit abberufen, und wie die Stimmen verteilt sind, regelt die Teilungserklärung. Die Hausverwaltung kümmert sich um Gebäude und Technik, der Betreuungsservice um die Menschen: Das sind zwei verschiedene Dinge.

Gibt es Internet, Fernsehen und Telefon, und funktioniert der Hausnotruf damit?

Welche Anschlüsse das Haus bekommt, etwa Glasfaser, Kabel oder Satellit, steht in der Baubeschreibung. Moderne Hausnotrufgeräte funktionieren meist auch über das Mobilfunknetz, ein Festnetzanschluss ist dafür nicht immer nötig. Ihren bisherigen Telefon- und Internetvertrag können Sie in der Regel an die neue Adresse mitnehmen.

Betreutes Wohnen & Service

Was heißt „betreutes Wohnen“ im Stadthaus konkret?

Sie wohnen selbstständig in Ihrer eigenen Wohnung mit eigener Tür, wie bisher. Im Hintergrund gibt es einen Ansprechpartner von BLS mit festen Sprechzeiten im Haus, eine Telefonnummer, unter der jemand abnimmt, und einen Hausnotruf rund um die Uhr. Bei Bedarf vermittelt BLS Pflegedienst, Haushaltshilfe, Einkaufs- oder Fahrdienst, und den Anbieter wählen Sie selbst. Eine Betreuungskraft, die rund um die Uhr im Haus ist, ist nicht vorgesehen. Wann die Sprechzeiten sind und wer vertritt, steht im Servicevertrag.

Muss ich den Betreuungsservice nutzen?

Nein. Der Service von BLS ist ein Angebot, keine Pflicht. Sie können die Wohnung selbst bewohnen, Angehörigen überlassen oder frei vermieten, auch ohne Servicevertrag. Ob und wie Sie den Service später dazubuchen können, steht zusammen mit Laufzeit und Kündigungsfrist im Servicevertrag, den Sie vorher in Ruhe lesen können.

Was kostet der Service, und was ist darin enthalten?

Wer den Service nutzt, zahlt jeden Monat eine feste Pauschale für den Ansprechpartner, den Hausnotruf und die Vermittlung von Hilfen. Die Höhe der Pauschale und die genaue Liste der Leistungen bekommen Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden. Dort steht auch, welcher Teil der Notrufkosten in der Pauschale enthalten ist. Pflege ist nicht enthalten: Diese rechnet bei Bedarf der Pflegedienst Ihrer Wahl direkt mit Ihnen ab, und bei einem Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse. Der Service hat einen eigenen Vertrag, getrennt von Miete und Hausgeld.

Was ist, wenn ich pflegebedürftig werde?

Sie können in Ihrer Wohnung bleiben und einen Pflegedienst Ihrer Wahl holen, der Sie zu Hause versorgt (ambulante Pflege). Die Wohnungen sind barrierearm geplant, mit Aufzug und bodengleicher Dusche. Das Stadthaus ist aber kein Pflegeheim, sondern Ihre eigene Wohnung mit Unterstützung im Hintergrund. Zu Pflegegrad und Leistungen berät Sie kostenlos Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt.

Wie funktioniert der Hausnotruf, und zahlt die Pflegekasse etwas dazu?

In der Regel tragen Sie einen kleinen Notrufknopf am Handgelenk oder an einer Kette. Ein Knopfdruck verbindet Sie rund um die Uhr mit der Zentrale eines anerkannten Notrufdienstes, die je nach Lage Angehörige oder den Rettungsdienst verständigt. Wer einen Pflegegrad hat und allein oder überwiegend allein lebt, bekommt die Grundgebühr für einen anerkannten Hausnotruf oft von der Pflegekasse. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Was der Notruf im Stadthaus kostet und welcher Teil davon in der Servicepauschale enthalten ist, steht im Servicevertrag.

Was passiert mit meiner Wohnung, wenn ich doch in ein Pflegeheim ziehen muss?

Die Wohnung bleibt Ihr Eigentum. Sie können sie vermieten, verkaufen oder Angehörigen überlassen, denn sie ist nicht an den Betreuungsservice gebunden. Reichen Rente und Pflegekasse für das Heim nicht aus, kann das Sozialamt verlangen, dass Sie Ihr Vermögen einsetzen, und dazu kann auch die Wohnung gehören. Wohnt Ihr Ehepartner weiter in der Wohnung, ist sie in der Regel geschützt. Lassen Sie sich dazu früh beraten, etwa bei einem Pflegestützpunkt.

Kosten & Finanzierung

Was kostet mich der Kauf insgesamt?

Zum Kaufpreis kommen rund 8,5 % Kaufnebenkosten: 6,5 % Grunderwerbsteuer, das ist die Steuer beim Immobilienkauf in Brandenburg, und rund 2 % für Notar und Grundbuch. Eine Maklerprovision zahlen Sie nicht, weil Sie direkt vom Bauträger kaufen, also von der Firma, die baut. Ein Beispiel: WE 8 kostet 139.500 €, dazu kommen rund 11.860 € Nebenkosten, zusammen also rund 151.360 €. Anders als der Kaufpreis richten sich Grunderwerbsteuer und ein Teil der Notar- und Grundbuchkosten nicht nach dem Baufortschritt, sie werden schon wenige Wochen nach dem Notartermin fällig. Die Preise gelten für die Wohnung, ein Stellplatz gehört nicht automatisch dazu (siehe „Bekomme ich einen Parkplatz?“).

Mit welchen monatlichen Kosten muss ich als Eigentümer rechnen?

Jeden Monat zahlen Sie ein Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft, also an alle Eigentümer gemeinsam. Wie hoch es je Wohnung ist, sagen wir Ihnen, sobald die Berechnung vorliegt. Mit dem Hausgeld werden zum Beispiel Verwaltung, Gebäudeversicherung, Rücklagen für spätere Reparaturen, Aufzugswartung, Strom für Flur und Aufzug und die Reinigung bezahlt, auch für Gemeinschaftsraum und Dachterrasse. Dazu kommen Ihr eigener Strom, die Grundsteuer, je nach Abrechnung die Heizkosten und, wenn Sie ihn nutzen, der Betreuungsservice.

Zahle ich im Erdgeschoss den Aufzug mit?

In der Regel ja. Die Kosten für Aufzug und Gemeinschaftsraum werden meist auf alle Eigentümer verteilt, nach ihren Anteilen am Haus (Miteigentumsanteile), also auch auf das Erdgeschoss. Den genauen Kostenschlüssel legt die Teilungserklärung fest, das Regelwerk für alle Eigentümer im Haus. Sie bekommen sie mit dem Vertragsentwurf.

Wann und wie zahle ich den Kaufpreis?

Sie zahlen in höchstens sieben Raten, je nachdem wie weit der Bau ist. So schreibt es die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vor, die Käufer beim Kauf vom Bauträger schützt. Die erste Rate von 30 % ist frühestens fällig, wenn die Erdarbeiten begonnen haben, und dann müssen auch der wirksame Kaufvertrag, die Baugenehmigung und zwei Sicherungen für Sie vorliegen: die Vormerkung im Grundbuch und die Lastenfreistellung (erklärt unter „Wie sicher ist mein Geld …?“). Alle Raten in Euro zeigt Ihnen der Ratenplan im Abschnitt „Zahlung nach Baufortschritt“, zum Beispiel 8,4 % bei der Übergabe und die letzten 3,5 % erst, wenn alles fertig ist. Tipp für Kreditnehmer: Fragen Sie Ihre Bank nach Bereitstellungszinsen, die anfallen, solange ein zugesagter Kredit noch nicht ausgezahlt ist.

Gibt es eine Förderung von der KfW?

Grundsätzlich ja. Für das geplante Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel kommt der Kredit „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ der staatlichen Förderbank KfW in Frage: Nummer 297, wenn Sie selbst einziehen, Nummer 298, wenn Sie vermieten. Möglich sind bis zu 150.000 € je Wohnung (ohne QNG-Siegel bis zu 100.000 €), höchstens aber die förderfähigen Kosten, und der Anteil für das Grundstück zählt nicht dazu. Den Antrag stellt Ihre Bank, grundsätzlich bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nur wenn der Vertrag von Anfang an eine besondere KfW-Klausel (aufschiebende Bedingung) enthält, genügt ein Antrag vor Ihrer ersten Zahlung. Die Zinsen ändern sich laufend, den aktuellen Stand nennt Ihnen Ihre Bank.

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Banken erwarten meist, dass Sie mindestens die Kaufnebenkosten von rund 8,5 % aus eigenem Geld bezahlen. Mit mehr Eigenkapital bekommen Sie in der Regel bessere Bedingungen. Sie können auch ganz oder teilweise mit Erspartem oder mit dem Erlös aus Ihrem Haus bezahlen. Eine Finanzierungsberatung geben wir nicht, bitte sprechen Sie dafür mit Ihrer Bank.

Bekomme ich im Ruhestand noch einen Kredit?

Ein Höchstalter für Kredite schreibt das Gesetz nicht vor. Die Bank prüft im Einzelfall, ob Sie den Kredit aus Rente, Einkommen und Vermögen zurückzahlen können. Sprechen Sie dafür am besten früh mit Ihrer Bank.

Was ist, wenn meine Bank die Finanzierung nicht zusagt?

Solange Sie den Kaufvertrag nicht beim Notar unterschrieben haben, sind Sie zum Kauf nicht verpflichtet. Die 3.000 € Reservierungskaution bekommen Sie auch dann vollständig zurück. Mit der Unterschrift beim Notar sind Sie dagegen fest gebunden, auch wenn die Bank später absagt. Holen Sie deshalb die schriftliche Finanzierungszusage Ihrer Bank vor dem Notartermin ein.

Ich möchte mein Haus verkaufen und damit die Wohnung bezahlen. Passt das zeitlich?

Oft ja, denn Sie zahlen nicht alles auf einmal. Weil der Baubeginn ab Herbst 2026 geplant ist, kann die erste Rate von 30 % aber bald nach dem Notartermin fällig werden, und nach dem Rohbau sind schon 58 % bezahlt. Grunderwerbsteuer und Notarkosten kommen wenige Wochen nach dem Notartermin, der Rest verteilt sich bis zur Fertigstellung, voraussichtlich 2028. Ob Sie für die Zeit bis zum Hausverkauf einen Kredit brauchen (Zwischenfinanzierung), klären Sie am besten vor der Reservierung mit Ihrer Bank. Fragen Sie uns gern, ob wir Ihnen einen Makler für Ihr Haus empfehlen können.

Was passiert, wenn das Haus die geplanten Energiewerte am Ende nicht erreicht?

Dann kann die KfW die Förderung ganz oder teilweise zurückfordern. Denn nach der Fertigstellung muss ein Energieberater (Energieeffizienz-Experte) bestätigen, dass das Haus die geplanten Werte erreicht. Wer vermietet, kann dann auch die Sonderabschreibung nach § 7b verlieren. Wie dieses Risiko zwischen Ihnen und BLS verteilt ist, regelt der Kaufvertrag. Lassen Sie sich diese Regelung vom Notar erklären.

Kauf & Ablauf

Wie bekomme ich das Exposé, und muss ich dafür anrufen?

Nein, anrufen müssen Sie nicht. Wählen Sie im Formular „Exposé anfordern“ unten auf dieser Seite Ihre Wohnung aus, dann kommt das Exposé mit Grundrissen, Ausstattung und Ablauf sofort per E-Mail, kostenlos und unverbindlich. Falls keine E-Mail ankommt, sehen Sie bitte auch im Spam-Ordner nach. Wir rufen Sie nur an, wenn Sie das im Formular mit einem eigenen Häkchen erlauben, sonst melden wir uns per E-Mail. Wenn eine Wohnung passt, vereinbaren Sie über „Termin buchen“ ein Vorgespräch mit Geschäftsführer Andreas Gebel, am Telefon oder per Video, oder wir melden uns nach Ihrer Anfrage bei Ihnen.

Was passiert mit meinen Angaben aus dem Formular?

Wir fragen nach Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer. Damit schicken wir Ihnen das Exposé, beantworten Rückfragen zu Ihrer Anfrage und senden Ihnen Unterlagen auf Wunsch auch per Post. Ihre Angaben nutzt nur die BLS Verwaltungsgesellschaft mbH für diese Anfrage, und jede Anfrage liest ein Mensch. Kommt kein Kauf zustande, löschen wir Ihre Daten sechs Monate nach dem letzten Kontakt. Ein Messwerkzeug von Facebook und Instagram (Meta-Pixel) setzen wir nur ein, wenn Sie im Hinweis dazu zustimmen, und alle Einzelheiten und Ihre Rechte, etwa auf Auskunft und Löschung, stehen in der Datenschutzerklärung.

Wie läuft der Kauf ab, und wie lange dauert es bis zum Notartermin?

Nach Exposé und Vorgespräch reservieren wir Ihre Wunschwohnung 4 Wochen lang nur für Sie, und in dieser Zeit soll auch der Notartermin stattfinden. Mindestens 14 Tage vor dem Termin bekommen Sie den Vertragsentwurf mit Baubeschreibung und Teilungserklärung, also mit der genauen Beschreibung von Haus und Ausstattung und den Regeln für alle Eigentümer im Haus. Klären Sie Ihre Finanzierung deshalb am besten schon vor der Reservierung. Einen KfW-Kredit muss Ihre Bank vor dem Notartermin beantragen, außer der Kaufvertrag enthält die besondere KfW-Klausel. Den Kaufpreis zahlen Sie danach nur je nach Baufortschritt, bis Sie Ihre Wohnung bekommen.

Welche Unterlagen bekomme ich vor dem Notartermin?

Mindestens 14 Tage vor dem Termin bekommen Sie den Vertragsentwurf mit Baubeschreibung, Teilungserklärung (den Regeln für die Eigentümergemeinschaft) und den Plänen Ihrer Wohnung. Die Baubeschreibung ist die genaue Beschreibung von Haus und Ausstattung, und sie muss Ihnen nach dem Gesetz vor dem Vertragsschluss schriftlich oder per E-Mail (Textform) vorliegen. Notieren Sie Ihre Fragen und klären Sie sie vor dem Termin mit uns oder dem Notar.

Bekomme ich die 3.000 € Reservierungskaution sicher zurück?

Ja, Sie bekommen die 3.000 € in jedem Fall vollständig zurück: nach dem Notartermin oder wenn die Reservierung endet, egal aus welchem Grund. Das Geld geht nicht an BLS, sondern auf ein Treuhandkonto des Notars (Anderkonto), und es ist weder eine Gebühr noch ein Teil des Kaufpreises. Die Kaution gibt es, weil jede Reservierung eine der wenigen Kaufwohnungen 4 Wochen lang vom Markt nimmt. Die Notarkosten dafür trägt BLS, und die Kontodaten bekommen Sie nur vom Notar, schriftlich.

Wann beginnt der Bau, und wann kann ich einziehen?

Der Baubeginn ist ab Herbst 2026 geplant, die Fertigstellung voraussichtlich 2028. Den festen Fertigstellungstermin schreiben wir verbindlich in den notariellen Kaufvertrag. Den geplanten Übergabetermin Ihrer Wohnung nennen wir Ihnen im Vorgespräch.

Ist die Baugenehmigung schon erteilt?

Den aktuellen Stand der Baugenehmigung nennen wir Ihnen im Vorgespräch. Für Sie wichtig: Die erste Rate ist erst fällig, wenn die Baugenehmigung erteilt ist. Vorher zahlen Sie nichts vom Kaufpreis.

Was sollte ich vor dem Vorgespräch klären?

Klären Sie vorher am besten drei Dinge: welche Wohnung passt, wie Sie bezahlen und wer mitentscheidet. Sehen Sie sich dazu die Grundrisse im Exposé an. Fragen Sie Ihre Bank, wie viel Sie finanzieren können und ob ein KfW-Kredit in Frage kommt. Wenn Sie vermieten möchten, rechnen Sie im Rechner im Abschnitt „Für Kapitalanleger“ nach und sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Wenn Angehörige mitentscheiden, laden Sie sie gleich zum Gespräch ein.

Kann ich mir das Grundstück oder ein fertiges Haus von BLS ansehen?

Das Grundstück in der Georg-Kurtze-Straße zeigen wir Ihnen gern. Eine Musterwohnung gibt es nicht, weil das Haus erst gebaut wird, und die Bilder und Filme auf dieser Seite sind am Computer erstellt (Visualisierungen, teilweise mit KI). BLS baut seit 2008 Wohnanlagen für Senioren, zum Beispiel in Fredersdorf (2021, 15 Wohnungen), Strausberg (2014, 5 Wohnungen) und Berlin (2010, 12 Wohnungen). Fotos dieser Häuser sehen Sie im Abschnitt „Betreutes Wohnen bei BLS“ auf dieser Seite.

Dürfen meine Kinder oder eine Vertrauensperson mitkommen, und geht der Kauf auch mit Vollmacht?

Ja, Angehörige oder eine Vertrauensperson sind beim Vorgespräch und beim Notartermin willkommen. Den Vertragsentwurf bekommen Sie mindestens 14 Tage vorher, so können Sie ihn gemeinsam lesen und bei Bedarf von einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Der Notar muss neutral sein und erklärt Ihnen den Vertrag beim Termin. Können Sie nicht selbst kommen, kann eine Vertrauensperson Sie mit Vollmacht vertreten. Welche Form die Vollmacht haben muss, klären Sie bitte vorher mit dem Notar.

Kann ich den Notar selbst wählen, und wer bezahlt ihn?

Meist nicht. Beim Kauf vom Bauträger macht in der Regel der Notar den Vertrag, bei dem die Unterlagen für das ganze Haus liegen, etwa die Teilungserklärung, und so bekommen alle Käufer denselben Vertrag. Der Notar muss nach dem Gesetz neutral sein und erklärt beiden Seiten den Vertrag gleichermaßen. Die Kosten für Notar und Grundbuch, rund 2 % des Kaufpreises, trägt wie beim Immobilienkauf üblich der Käufer. Welcher Notar den Vertrag beurkundet, also aufsetzt und mit Ihnen durchgeht, erfahren Sie mit der Reservierung.

Sieht später alles genau so aus wie auf den Bildern und Grundrissen?

Nicht in jedem Detail. Die Bilder und Filme auf dieser Seite und im Exposé sind Visualisierungen, also am Computer erstellt, teilweise mit KI. Sie zeigen Beispiele für die Einrichtung, und Ausführung, Farben, Materialien und Details können abweichen. Auch die Farbe der Fassade steht noch nicht endgültig fest, denn in der Altstadt gelten eine Gestaltungssatzung (Regeln der Stadt für das Aussehen der Häuser) und besondere Regeln für den Denkmalbereich. Verbindlich sind nur die Baubeschreibung und der notarielle Kaufvertrag mit seinen Plänen.

Sicherheit & Vertrag

Wie sicher ist mein Geld, wenn BLS während der Bauzeit in Schwierigkeiten gerät?

Nach der MaBV, der Verordnung zum Schutz von Käufern beim Bauträgerkauf, zahlen Sie in Raten, die dem Baufortschritt folgen. Die erste Rate ist erst fällig, wenn Ihr Anspruch auf die Wohnung im Grundbuch gesichert ist (Vormerkung), und diese Sicherung gilt auch bei einer Pleite des Bauträgers. Die Bank, die BLS finanziert, sagt Ihnen außerdem zu, dass Ihre Wohnung nicht mehr für Kredite von BLS haftet, wenn Sie den Kaufpreis bezahlt haben (Lastenfreistellung). Dazu kommen 5 % Sicherheit für die Fertigstellung, und BLS hat die Zulassung als Bauträger nach § 34c Gewerbeordnung. Ganz ohne Risiko ist ein Kauf vor Baubeginn trotzdem nicht: Bei einer Pleite (Insolvenz) kann die Fertigstellung länger dauern oder teurer werden.

Wer trägt das Risiko während der Bauzeit, und welche Versicherung brauche ich?

Bis zur Übergabe trägt BLS das Risiko für Schäden am Bau. Danach ist das Gebäude in der Regel über die Eigentümergemeinschaft versichert, und die Kosten sind im Hausgeld enthalten. Für Ihre Möbel und Ihren Hausrat brauchen Sie eine eigene Hausratversicherung.

Kann ich nach dem Notartermin noch zurücktreten?

Nur in Ausnahmefällen. Ein Widerrufsrecht wie beim Kauf im Internet gibt es beim notariellen Kauf vom Bauträger nicht. Zurücktreten können Sie nur aus Gründen, die Gesetz oder Vertrag vorsehen, zum Beispiel wenn der Verkäufer seine Pflichten schwer verletzt. Eine veränderte Lebenslage ist in der Regel kein solcher Grund. Deshalb bekommen Sie den Vertragsentwurf mindestens 14 Tage vorher, zum Prüfen in Ruhe.

Was passiert, wenn mir während der Bauzeit etwas zustößt?

Stirbt ein Käufer während der Bauzeit, gehen Vertrag und offene Raten auf die Erben über. Die Erben können die Wohnung später bewohnen, vermieten oder verkaufen. Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, gibt es die Vorsorgevollmacht. Fragen dazu und zu Ihrem Fall besprechen Sie bitte mit dem Notar.

Was ist eine Vormerkung, und ab wann gehört mir die Wohnung?

Die Vormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der Ihren Anspruch auf die Wohnung sichert (genauer: Auflassungsvormerkung). Sie schützt Sie, auch wenn der Verkäufer die Wohnung ein zweites Mal verkaufen will oder pleitegeht. Schlüssel und Nutzung bekommen Sie bei der Übergabe, wenn die Wohnung bezugsfertig ist. Eigentümer werden Sie mit der Eintragung im Grundbuch. Diese Eintragung beantragt der Notar in der Regel erst, wenn Sie den ganzen Kaufpreis bezahlt haben.

Was bedeutet die Sicherheit von 5 % für die Fertigstellung?

Das ist ein gesetzlicher Schutz (§ 650m BGB), der absichert, dass Ihre Wohnung rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig wird. Sie beträgt 5 % des Kaufpreises und steht Ihnen mit der ersten Rate zu, bei WE 8 mit 139.500 € also 6.975 €. Üblich ist: Sie behalten diesen Betrag von der ersten Rate ein, oder eine Bank steht dafür ein (Bürgschaft). Welche Form gilt, steht im Kaufvertrag. Ist die Wohnung ohne wesentliche Mängel fertig, zahlen Sie den einbehaltenen Betrag nach, oder die Bürgschaft wird zurückgegeben.

Was passiert, wenn sich der Bau verzögert oder das Haus gar nicht gebaut wird?

Der Fertigstellungstermin steht verbindlich im Kaufvertrag. Wird er überschritten, haben Sie Rechte nach dem Gesetz, etwa auf Ersatz des Schadens durch die Verzögerung und unter Umständen auf Rücktritt. Die Einzelheiten regelt der Vertrag. Beginnt der Bau gar nicht, zahlen Sie nichts vom Kaufpreis, weil die erste Rate erst mit Beginn der Erdarbeiten fällig wird, und eine schon gezahlte Grunderwerbsteuer erstattet das Finanzamt in der Regel, wenn der Vertrag rückgängig gemacht wird. Für Vermieter wichtig: Beide Abschreibungen (5 % degressiv und § 7b) gibt es nur, wenn Sie die Wohnung im selben Kalenderjahr übergeben bekommen, in dem sie fertig wird.

Was passiert mit den Wohnungen, die BLS behält, und wer hat in der Eigentümergemeinschaft das Sagen?

BLS vermietet die sechs übrigen Wohnungen selbst im betreuten Wohnen und bleibt damit dauerhaft Eigentümer im Haus. Stimmrechte und Kostenverteilung regelt die Teilungserklärung, das Regelwerk für alle Eigentümer, und eine Pflicht, den Betreuungsservice zu nutzen, ist darin nicht vorgesehen. Dort steht auch, ob nach Köpfen abgestimmt wird (jeder Eigentümer hat eine Stimme) oder nach Anteilen (die Stimmen richten sich nach der Größe des Anteils). Sie bekommen die Teilungserklärung zusammen mit dem Vertragsentwurf.

Was passiert, wenn meine Wohnung am Ende kleiner ist als angegeben?

Die Wohnflächen sind nach der Wohnflächenverordnung, der amtlichen Regel zur Flächenberechnung, aus den Plänen für den Bauantrag berechnet. Bei WE 9 und WE 12 gelten die Werte der angepassten Planung, und im Dachgeschoss fehlt wegen der Dachschrägen noch die endgültige Berechnung. Kaufverträge regeln üblicherweise, wie viel Abweichung erlaubt ist und wann der Preis angepasst wird. Wie groß diese Spanne im Stadthaus ist, steht im Vertragsentwurf.

Wie läuft die Abnahme ab, und wie lange habe ich Gewährleistung?

Wenn die Wohnung fertig ist, gehen Sie sie gemeinsam mit BLS durch und halten Mängel in einem Protokoll fest. Dann nehmen Sie die Wohnung ab, das heißt, Sie erkennen sie als im Wesentlichen vertragsgemäß an (Abnahme). Abgenommen werden Ihre Wohnung und die gemeinsamen Teile des Hauses, und Sie können dazu einen unabhängigen Bausachverständigen mitnehmen. Wichtig: Mängel, die Sie bei der Abnahme bemerken, müssen im Protokoll stehen, sonst verlieren Sie wichtige Rechte. Für Mängel haften wir nach dem Gesetz fünf Jahre ab der Abnahme, und ob wir darüber hinaus Garantien geben, steht im Kaufvertrag.

Liegt das Grundstück in einem Sanierungsgebiet, und was bedeutet das für mich?

Das Grundstück liegt in der Altstadt, für die die Stadt Strausberg das Sanierungsgebiet „Stadtkern“ festgelegt hat. Solange die Sanierungssatzung gilt, muss die Stadt Kaufverträge und die Grundschuld für Ihren Kredit genehmigen, also die Absicherung der Bank im Grundbuch. Das ist ein üblicher Verwaltungsschritt und kann einige Wochen dauern. Endet die Sanierung, erhebt die Stadt von den Eigentümern einen Ausgleichsbetrag (eine Abgabe für gestiegene Bodenwerte), wenn er nicht schon vorher abgelöst wurde. Wer einen solchen Betrag trägt, regelt der Kaufvertrag.

Lage & Alltag

Was erreiche ich zu Fuß, und wie komme ich ohne Auto zum Arzt oder nach Berlin?

Das Stadthaus liegt in der Altstadt zwischen Marktplatz und Straussee. Edeka und eine Apotheke liegen je ca. 150 m entfernt, Marktplatz und Straßenbahn 89 je ca. 250 m, der Straussee ca. 300 m und die S-Bahn S5 Strausberg Stadt ca. 550 m. Mit der S5 sind Sie in rund 55 Minuten am Berliner Alexanderplatz, und das Krankenhaus Märkisch-Oderland ist ca. 1,8 km entfernt. Die Angaben sind Luftlinie und der Fußweg ist etwas länger, gehen Sie die Wege deshalb am besten bei einem Besuch des Grundstücks selbst ab. Einen Fahrdienst, etwa zum Facharzt, vermittelt Ihnen der Service von BLS, wenn Sie ihn nutzen.

Wer wohnt sonst im Haus, und gibt es ein Mindestalter?

Im Haus wohnen Eigentümer, die selbst dort leben, Mieter von Eigentümern, die vermieten, und die Mieter der sechs Wohnungen, die BLS im betreuten Wohnen vermietet. Für den Kauf gibt es kein Mindestalter. Die Kaufwohnungen sind auch nicht an eine bestimmte Gruppe von Bewohnern gebunden. Gemeinschaftsraum und Dachterrasse laden zum Miteinander ein, und mitmachen ist freiwillig.

Darf ich ein Haustier halten?

Ob und welche Haustiere erlaubt sind, regeln Gemeinschaftsordnung und Hausordnung, bei Mietwohnungen außerdem der Mietvertrag. Die Regel für das Stadthaus finden Sie in der Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung, die Sie mit dem Vertragsentwurf bekommen.

Darf Besuch bei mir übernachten?

Ja. Besuch ist in Ihrer eigenen Wohnung selbstverständlich willkommen, auch über Nacht. Der Gemeinschaftsraum ist auch als Treffpunkt für Besuch gedacht.

Vermieten, Familie & Steuern

Muss ich selbst einziehen?

Nein. Sie können selbst einziehen, die Wohnung einem Angehörigen überlassen oder sie vermieten, auf Wunsch über BLS oder frei am Markt. Sie können auch erst vermieten und später selbst einziehen, dann gilt aber das Mietrecht, zum Beispiel Kündigungsfristen, wenn Sie selbst einziehen wollen (Eigenbedarf). Wer die Sonderabschreibung nach § 7b nutzt, einen zusätzlichen Steuervorteil für Vermieter, muss die Wohnung zehn Jahre an Mieter zum Wohnen vermieten, sonst wird sie rückwirkend gestrichen. Was das in Ihrem Fall bedeutet, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Wir möchten die Wohnung für unsere Eltern kaufen. Wie geht das?

Üblich sind zwei Wege: Sie kaufen die Wohnung und vermieten sie zu einer ortsüblichen Miete an Ihre Eltern, oder Ihre Eltern kaufen selbst. Wer kauft, steht im Grundbuch. Möglich sind auch ein Wohnrecht für die Eltern oder eine spätere Schenkung, das hat aber Folgen für Steuern, Erbe und Pflichtteil. Solche Fragen klären Sie bitte vor dem Notartermin mit dem Notar und Ihrem Steuerberater, denn Rechts- und Steuerberatung dürfen wir nicht geben. Gern führen wir das Vorgespräch mit Ihnen und Ihren Eltern gemeinsam.

Welche Steuervorteile habe ich als Vermieter?

Für vermietete Neubauwohnungen können Sie jedes Jahr 5 % abschreiben, gerechnet vom jeweils noch nicht abgeschriebenen Wert (degressive Abschreibung). Beim geplanten Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat kommen im Jahr der Übergabe und in den drei Folgejahren je bis zu 5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG dazu, berechnet auf höchstens 4.000 € je m². Die Sonderabschreibung entfällt, wenn Ihre Kosten für die Wohnung ohne Grundstücksanteil mehr als 5.200 € je m² Wohnfläche betragen, und sie setzt zehn Jahre Vermietung zu Wohnzwecken voraus. Beide Abschreibungen gibt es nur, wenn Sie die Wohnung im selben Jahr übergeben bekommen, in dem sie fertig wird. Abschreibung ist kein Geschenk, sie verlagert den Steuervorteil vor allem in die ersten Jahre: Rechnen Sie im Rechner im Abschnitt „Für Kapitalanleger“ nach und lassen Sie die Zahlen von Ihrem Steuerberater prüfen.

Welche Miete ist realistisch, und gilt in Strausberg die Mietpreisbremse?

Der Rechner im Abschnitt „Für Kapitalanleger“ geht für Neubauwohnungen in Strausberg im Seniorenwohnen von ca. 16 bis 17,50 € je m² aus, bei freier Vermietung von ca. 14 bis 15,80 € je m², jeweils ohne Nebenkosten und ohne Servicepauschale. Das sind Schätzwerte und keine Zusage, die tatsächliche Miete hängt vom Markt bei Fertigstellung ab. In Strausberg gilt seit 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse, die die Miete bei einer neuen Vermietung begrenzt, aber nicht für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden. Im laufenden Mietverhältnis darf die Miete in Strausberg höchstens um 15 % in drei Jahren steigen und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, also der Miete, die am Ort für vergleichbare Wohnungen üblich ist. Liegt Ihre Miete schon darüber, ist eine solche Erhöhung zunächst nicht möglich, außer Sie haben vorab eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart.

Kann BLS die Vermietung für mich übernehmen, und gibt es eine Mietgarantie?

Auf Wunsch kann die Vermietung über BLS im betreuten Wohnen laufen, Sie können aber auch frei am Markt vermieten. Wie das genau abläuft, wie lange es gilt und was es kostet, besprechen wir im Vorgespräch. Eine Mietgarantie sagen wir auf dieser Seite nicht zu. Steht die Wohnung leer, zahlen Sie Hausgeld und Kredit weiter. Der Rechner rechnet deshalb mit 3 % Mietausfall und bietet einen Stresstest mit 12 € je m² und 5 % Mietausfall.

Kann ich an Angehörige vermieten und trotzdem die Steuervorteile nutzen?

Grundsätzlich ja, wenn der Mietvertrag wie unter Fremden abgeschlossen und auch so eingehalten wird. Liegt die Miete bei mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, erkennt das Finanzamt die Vermietung in der Regel voll an. Liegt sie darunter, kann das Finanzamt den Abzug der Kosten kürzen. Wer die Wohnung Angehörigen kostenlos überlässt, vermietet steuerlich nicht und kann nichts abschreiben. Auch welcher KfW-Kredit passt, hängt davon ab, wer in der Wohnung wohnt. Ihren Fall klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Bank.

Kann ich mehrere Wohnungen kaufen?

Ja. Im Formular „Exposé anfordern“ können Sie auch mehrere Wohnungen auswählen. KfW-Kredit und Sonderabschreibung gelten jeweils je Wohnung. Für die Sonderabschreibung gilt aber eine EU-Obergrenze für staatliche Beihilfen (De-minimis-Regel), die Ihr Steuerberater bei mehreren Wohnungen prüfen sollte.

Kann ich die Wohnung später verkaufen oder vererben?

Ja. Die Wohnung gehört Ihnen, und Sie können sie verkaufen, vererben, verschenken oder vermieten, ohne an den Betreuungsservice gebunden zu sein. Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren mit Gewinn, müssen Sie darauf in der Regel Steuern zahlen, außer Sie haben die Wohnung im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt. Bei § 7b und der KfW-Förderung gelten zusätzliche Fristen, und wie viel die Wohnung später wert ist, kann niemand versprechen. Die Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Mieten statt kaufen

Kann ich eine Wohnung im Stadthaus auch mieten?

Ja. Sechs Wohnungen vermietet BLS selbst im betreuten Wohnen: WE 2, 4, 5, 7, 10 und 11. Es sind 2-Zimmer-Wohnungen mit rund 35 bis 44 m², und WE 4 und WE 5 haben eine eigene Terrasse. Die Höhe der Miete sagen wir Ihnen, sobald die Vermietung beginnt. Die Werte im Rechner sind nur Annahmen für Käufer, die vermieten wollen, keine Mietpreise von BLS.

Wie lasse ich mich als Mieter vormerken, und ab wann wird vermietet?

Wählen Sie im Anfrageformular unten auf dieser Seite „Lieber mieten“ aus, dann merken wir Sie kostenlos und unverbindlich vor. Wir melden uns, sobald die Vermietung beginnt, und die Wohnungen werden voraussichtlich 2028 fertig. Wann genau die Vermietung startet und wie die Wohnungen vergeben werden, teilen wir allen Vorgemerkten rechtzeitig mit.

Muss ich als Mieter einen Servicevertrag abschließen?

Miete und Service werden in zwei getrennten Verträgen vereinbart, und einen Pflegedienst wählen Sie in jedem Fall selbst. Ob zu den Mietwohnungen von BLS ein Servicevertrag gehört und wie hoch die Pauschale ist, sagen wir Ihnen mit dem Mietangebot.

Welche Bedingungen hat der Mietvertrag?

Kaution, Vorauszahlung für die Nebenkosten und Mietdauer nennen wir Ihnen mit dem Mietangebot. Nach dem Gesetz darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen, und Sie dürfen sie in drei Raten zahlen.

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein, und kann ich Wohngeld bekommen?

Einen Wohnberechtigungsschein braucht man nur für Sozialwohnungen, die der Staat fördert. Eine solche Förderung ist für das Stadthaus nach der aktuellen Planung nicht vorgesehen. Wohngeld ist ein Zuschuss vom Staat zur Miete. Ob Sie Anspruch darauf haben, hängt von Einkommen, Zahl der Personen im Haushalt und Höhe der Miete ab, und den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Wohngeldstelle.

Ihre Frage war nicht dabei? Schreiben Sie sie einfach ins Formular, wir antworten Ihnen per E-Mail. Zum Formular →

Exposé anfordern

Ihr Exposé, direkt per E-Mail.

Ein paar kurze Fragen, dann kommt das Exposé mit Grundrissen, Ausstattung und Ablauf per E-Mail. Passt eine Wohnung zu Ihren Plänen, wählen Sie direkt einen Termin für ein unverbindliches Vorgespräch mit Andreas Gebel, telefonisch oder per Video. Sie möchten mieten? Dann merken wir Sie für eine der sechs Mietwohnungen vor.

Andreas Gebel, Geschäftsführer BLS
Andreas GebelGeschäftsführer, BLSKurz-Check und Termin →
Was haben Sie vor?

BLS Verwaltungsgesellschaft mbH · Klosterstraße 9a · 15344 Strausberg · Erlaubnis nach § 34c GewO

Energie: geplant: Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifikat, Wärmepumpe, Photovoltaik. Ein Energieausweis liegt vor Fertigstellung noch nicht vor. Wohnflächen nach Wohnflächenverordnung aus den Bauantragsplänen, Terrassen zu 25 % angerechnet; im Dachgeschoss vorbehaltlich der finalen Berechnung. Kaufpreise zzgl. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch. Visualisierungen unverbindlich. Baubeginn geplant ab Herbst 2026, Fertigstellung voraussichtlich 2028.

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